Ablauf und Kosten


Interessierte können sich gerne mit mir telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Nach einer Terminvereinbarung findet zeitnah in einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Abklärung vor der Aufnahme einer Psychotherapie statt. So wird schnell geklärt, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Erst danach können bis zu vier probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, die zum Kennenlernen und zur Klärung von Behandlungszielen dienen. Die psychotherapeutische Sprechstunde und diese Sitzungen werden von allen Krankenkassen komplett erstattet.

Ob eine Kurz- oder Langzeittherapie sinnvoll ist, klären Therapeut-/in und Betroffene/r gemeinsam. Das ist unter anderen von der Belastungssituation und/oder Schwere eines Krankheitsbildes abhängig. Ist eine Therapie sinnvoll und gewünscht, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Die Therapieeinheiten dauern jeweils 50 Minuten.

Gesetzliche Krankenkassen

übernehmen in der Regel nach Antragsstellung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.

Private Krankenkassen

übernehmen in der Regel auch die Leistungen für eine Psychotherapie. Es ist in jedem Falle sinnvoll, sich vor der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung über die Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren. In der Regel übernehmen auch die Beihilfestellen ihren Anteil für eine psychotherapeutische Behandlung.

Selbstzahler

können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Hier werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP).